Pflege zu Hause
Insbesondere bei Krebspatienten und Menschen in ihrer Lebensendphase sind Schmerzen ein häufiges Symptom. Ihre Behandlung fällt in den Bereich der sogenannten Palliativmedizin. Da viele Fragestellungen der Palliativmedizin zumeist ältere Patienten betreffen, möchten die Aktion Schmerz 60plus an dieser Stelle einige wichtige Informationen geben.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) definiert die Palliativmedizin (lindernde Medizin) als "Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten (sich zunehmend verschlimmernden) und weit fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, für die das Hauptziel der Sterbebegleitung die Lebensqualität ist." Dabei umfasst die Verbesserung der Lebensqualität die Linderung körperlicher, psychischer, sozialer und/oder spiritueller Probleme. Die Palliativmedizin bejaht das Leben und sieht das Sterben als einen natürlichen Prozess. Sie lehnt aktive Sterbehilfe in jeder Form ab. Ein sehr wichtiger Teil der palliativmedizinischen Arbeit ist die effektive schmerztherapeutische Versorgung von Patienten mit einer begrenzten Lebenserwartung. Die aus der Hospizbewegung entstandene Palliativmedizin hat sich zum Ziel gesetzt, den Schmerz in all seinen Dimensionen zu erfassen, zu behandeln und zu lindern. Schwerstkranke sowie deren Angehörige erfahren durch eine ambulante oder stationäre palliativmedizinische Versorgung eine mitfühlende, empathische Begleitung (Empathie = Fähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen), da sie gleichermaßen Aufmerksamkeit und Fürsorge benötigen.
Viele Patienten haben den Wunsch, die letzten Lebenstage in vertrauter, häuslicher Umgebung und im Kreis der Familie zu verbringen. Neben der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung, die eine Basisversorgung darstellt, gibt es die Spezielle ambulante Palliativversorgung (SAPV) für Patienten, bei denen die Basisversorgung nicht ausreicht. Im Mittelpunkt der SAPV stehen die individuellen Bedürfnisse des Patienten. Eine adäquate und zu Hause durchführbare Schmerztherapie stellt einen wesentlichen Teil der Behandlung dar. Ebenso eine reibungslose Versorgungskette mit einer funktionierenden Zusammenarbeit von Ärzten unterschiedlicher Disziplinen sowie Pflegenden.
Seit April 2007 haben bestimmte Patienten mit unheilbaren, fortschreitenden Erkrankungen und begrenzter Lebenserwartung einen gesetzlichen Anspruch auf SAPV. Voraussetzung für die Bewilligung einer SAPV durch die Krankenkasse ist ein „komplexes Symptomgeschehen“, das eine besonders aufwändige Versorgung nötig macht.



