Die Rechte als Schmerzpatient


Starke chronische Schmerzen bereiten im Alltag oft Probleme. Besonders ältere Menschen sind daher häufig auf Hilfe angewiesen. Statt sie zu unterstützen, erschwert die Bürokratie ihnen das Leben zusätzlich. Vorruhestand, Schwerbehindertenausweis und Haushaltshilfe sind nur einige Schlagwörter, mit denen sich ein Schmerzpatient auseinandersetzen muss. Im Folgenden hat die Aktion Schmerz 60plus einige Ratschläge zusammengestellt, wie Schmerzpatienten mit Recht zu mehr Lebensqualität gelangen:

  • Die Schmerztherapie kann über die Versicherung abgerechnet werden, da sie ein fester Bestandteil der ärztlichen Gebührenordnung ist. Doch Vorsicht bei zweifelhaften Methoden, die extra honoriert werden sollen. Gegebenenfalls sollte eine zweite Meinung eingeholt werden.
  • Wer den Beruf wegen starker chronischer Schmerzen nicht mehr ausüben kann, ist auf soziale Unterstützung angewiesen. Eine Berentung sollte frühzeitig beantragt werden, um abgesichert zu sein. Wer welche Unterstützung erhält, entscheiden die Ämter danach, wie stark der Schmerzpatient im Alltag eingeschränkt ist. Die Intensität der Schmerzen spielt nur eine untergeordnete Rolle. Am besten ist es, in den Anträgen Erläuterungen zu ergänzen, in welchen Alltagssituationen fremde Hilfe erforderlich ist.
  • Schmerzpatienten, die wegen starker chronischer Schmerzen ihren Haushalt nicht selbst führen können, haben keinen Anspruch auf Finanzierung durch den Staat. Die persönliche Lebens- und Haushaltsführung muss privat bezahlt werden.
  • Bei der Beantragung von Pflegegeld gelten für Schmerzpatienten die gleichen Regeln wie für andere Versicherte. Auch hier ist nicht die Schmerzintensität entscheidend, sondern die Einschränkung im Alltag. Die Berechtigung kann durch Hausbegutachtungen überprüft werden.
  • Amtliche Entscheidungen können einen anderen Ausgang haben, als geplant. Auch können keine pauschalen Aussagen zu einem Anspruch auf längere Pausen oder auf Freistellungen am Arbeitsplatz gegeben werden. In diesen Fällen ist es empfehlenswert, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu Rate zu ziehen.